Förderantrag vorbereiten
Damit wir den Antrag im Förderportal Saarland zügig gemeinsam durchgehen können, sammeln wir hier vorab alle Angaben, die das Portal von Ihnen verlangt. Ein Teil davon kommt vom Steuerberater – diese Felder sind entsprechend markiert.
1Angaben zum Unternehmen
Genau so, wie es im Handelsregister bzw. auf Ihrem Briefkopf steht.
PortalErscheint nach der Registrierung unter foerderportal.saarland.de. Falls noch nicht vorhanden: frei lassen.
HandelsregisterVollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz.
SteuerberaterIn der Regel „ja“. Wichtig, weil die Umsatzsteuer nicht förderfähig ist – gefördert werden Netto-Beträge.
HandelsregisterRegisternummer inklusive Amtsgericht, falls eingetragen.
Steuerberater
LohnbuchhaltungAchtstellige Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit, steht auf der Lohnabrechnung. Optional.
2Personen
Das Portal unterscheidet drei Rollen. Häufig ist es dieselbe Person – dann tragen Sie sie überall ein.
Vertretungsberechtigte
Wer das Unternehmen rechtsverbindlich vertritt (Geschäftsführung oder Inhaber).
| Anrede/Titel | Vorname | Nachname |
|---|
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte. Bei einer Ein-Personen-GmbH ist das der Gesellschafter selbst. Das Geburtsdatum verlangt das Portal zwingend (Geldwäschegesetz).
| Anrede | Vorname | Nachname | Geburtsdatum | Telefon |
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Ansprechperson zum Vorhaben
| Anrede | Vorname | Nachname | Telefon | Funktion im Vorhaben |
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3Bankverbindung
Konto, auf das der Zuschuss ausgezahlt wird. Diese Angaben tragen Sie bitte ausschließlich selbst im Portal ein – sie stehen hier nur, damit Sie sie zum Termin bereitliegen haben.
4Unternehmensgröße nach KMU-Definition
Diese Zahlen entscheiden über die Förderquote: kleine Unternehmen erhalten 50 %, mittlere 30 % der förderfähigen Ausgaben. Gezählt wird nicht nach Köpfen, sondern in Jahresarbeitseinheiten (JAE) – also vollzeitäquivalent.
Die vertragliche Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft in Ihrem Betrieb. Sie ist die Bezugsgröße für alle Umrechnungen: bei 37 Std./Woche ergeben dieselben Teilzeitstunden spürbar mehr JAE als bei 40.
| Beschäftigtengruppe | Personen | Stunden | je | Monate im Jahr | = JAE |
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Ergebnis
0,00 JAE
Diese Zahl tragen Sie im Portal unter „Anzahl der Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt der Antragstellung nach KMU-Definition“ ein.
SteuerberaterNetto-Jahresumsatz in Euro aus dem letzten festgestellten Jahresabschluss.
SteuerberaterBilanzsumme in Euro aus demselben Jahresabschluss.
Alle Mitarbeitenden, die künftig mit der Software arbeiten – auch mittelbar, etwa gewerbliche Mitarbeitende, deren Zeiten und Berichte digital erfasst werden.
Über 10 % wird der Zuschuss um 20 % gekürzt, ab 30 % entfällt die Förderung. Ohne Leiharbeit: 0.
Voraussichtliche Einstufung
–
5Verbundene und Partnerunternehmen
Wichtig: Wenn Sie an weiteren Unternehmen beteiligt sind – oder dieselben Personen mehrere Firmen halten – werden Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme für die KMU-Einstufung ganz oder anteilig zusammengerechnet. Das ändert die Zahlen aus Abschnitt 4.
| Unternehmen | Beteiligung % | Beschäftigte (JAE) | Umsatz € | Bilanzsumme € |
|---|
Bitte gemeinsam prüfen. Bei verbundenen Unternehmen – Mehrheit der Stimmrechte, beherrschender Einfluss oder identische Gesellschafter – werden 100 % der Werte addiert, bei Partnerunternehmen zwischen 25 und 50 % anteilig. Das kann die Einstufung von „klein“ auf „mittel“ kippen und damit die Förderquote von 50 % auf 30 %.
6Tätigkeit und Vorgeschichte
Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes. Umgangssprachlich genügt – die genaue Nummer steht gegebenenfalls im Gewerbeschein.
Ein Statuswechsel zählt erst, wenn die Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten wurden.
Muss „Nein“ sein. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Förderbescheids beauftragt werden – eine Auftragserteilung davor gilt als Maßnahmenbeginn und schließt die Förderung aus. Unverbindliche Angebote und Teststellungen sind unschädlich.
SteuerberaterAlle Zuschüsse, verbilligten Darlehen und Bürgschaften mit De-minimis-Vermerk. Obergrenze: 300.000 € in drei Steuerjahren – dieser Antrag zählt mit hinein.
7Formulare zum Unterschreiben
Zwei Erklärungen verlangt das Ministerium zusätzlich als Anlage zum Antrag. Beide müssen von Ihnen selbst ausgefüllt und unterschrieben werden – das kann Ihnen niemand abnehmen. Bitte laden Sie jeweils das komplette Dokument mit allen Seiten hoch, auch die reinen Erläuterungsseiten ohne Eingabefelder.
De-minimis-Erklärung
De-minimis-Erklärung herunterladen (Word, Stand Januar 2026)
So füllen Sie sie aus:
- Kopf: Unternehmen, Anschrift und Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Achtung: Das ist nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Falls Ihnen noch keine W-IdNr. zugeteilt wurde, sprechen Sie uns kurz an.
- Erste Ankreuzgruppe: Haben Sie in den letzten drei Jahren keine De-minimis-Beihilfen erhalten, kreuzen Sie „nicht gewährt wurden“ an. Andernfalls tragen Sie jede Beihilfe in die Tabelle ein – mit Datum, Zuwendungsgeber, Aktenzeichen, Form und Betrag.
- Zweite Ankreuzgruppe: Dasselbe für Beihilfen, die Sie beantragt, aber noch nicht bewilligt bekommen haben.
- Unterschrift mit Ort und Datum nicht vergessen.
Die drei Jahre werden taggenau rückwärts gerechnet. Maßgeblich sind alle Beihilfen, die im Bescheid ausdrücklich als De-minimis bezeichnet waren – Zuschüsse ebenso wie verbilligte Darlehen und Bürgschaften. Die Obergrenze liegt bei 300.000 €, dieser Antrag zählt mit hinein.
Selbsterklärung zur KMU-Definition
KMU-Selbsterklärung herunterladen (Word)
Drei Abschnitte, alle drei müssen beantwortet sein:
- 1. Unternehmensstruktur: eigenständig oder mit anderen Unternehmen verflochten. Ab 25 % Beteiligung liegt ein Partnerunternehmen vor, über 50 % ein verbundenes Unternehmen. Bei Verflechtung tragen Sie für jedes beteiligte Unternehmen Beteiligung, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme ein – das sind dieselben Werte, die Sie in Abschnitt 4 und 5 dieser Seite zusammengestellt haben.
- 2. Standorte: weitere Betriebsstätten samt Mitarbeiterzahl, und ob die geplante Maßnahme dort eingesetzt wird.
- 3. Öffentliche Beteiligung: in aller Regel die erste Option – keine Beteiligung der öffentlichen Hand über 50 %.
- Unterschrift mit Ort und Datum.
Die Angaben sind subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB. Die Bewilligungsbehörde gleicht sie mit öffentlichen Quellen wie dem Registerportal der Länder ab – unvollständige oder falsche Angaben führen in der Regel zur Ablehnung.